Begriffe im Vertragszusammenhang lesen
Die folgenden Definitionen erklären zentrale Begriffe rund um Leasing, Mietkauf und Vertragsmodelle. Für Fragen zu Ihrem konkreten Vertrag sprechen Sie uns gern an.
Leasinglexikon
Begriffe von A bis Z
- AfA
- Abkürzung für einen steuerlichen Abschreibungsbegriff. Seine Anwendung und Wirkung müssen für den Einzelfall fachlich geprüft werden.
- Andienungsrecht
- Vertragliche Regelung, die unter bestimmten Bedingungen eine Verpflichtung zum Erwerb eines Objekts vorsehen kann. Maßgeblich ist der genaue Vertragstext.
- Anschlussleasing
- Vereinbarte Weiternutzung eines Objekts nach Ende einer ursprünglichen Vertragsdauer, sofern ein neuer Vertrag zustande kommt.
- Eigentum
- Eigentums- und Nutzungsrechte ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Daraus lässt sich ohne Prüfung keine allgemeine Bilanz- oder Steuerfolge ableiten.
- Gewährleistung
- Gesetzliche oder vertragliche Mängelrechte sind von einer freiwilligen Garantie zu unterscheiden. Zuständigkeit und Vorgehen ergeben sich aus den Unterlagen zum Objekt.
- Laufzeit
- Die vertraglich vereinbarte Dauer der Nutzung. Sie wird passend zum Objekt und den Vereinbarungen festgelegt.
- Leasing
- Zeitlich vereinbarte Gebrauchsüberlassung eines Objekts gegen Zahlung. Die konkreten Rechte, Pflichten und Kosten ergeben sich aus dem einzelnen Vertrag.
- Leasingfähigkeit
- Ob ein Objekt für ein Vorhaben in Betracht kommt, hängt unter anderem von Objekt, Einsatz, Verwertbarkeit und individueller Prüfung ab.
- Leasinggeber
- Vertragspartner, der ein Objekt im Rahmen des konkreten Vertrags zur Nutzung überlässt. Aufgaben und Rechte ergeben sich aus den jeweiligen Unterlagen.
- Leasingnehmer
- Vertragspartner, der das Objekt nach Maßgabe des konkreten Vertrags nutzt. Die daraus folgenden Pflichten sind nicht pauschal, sondern im Einzelfall geregelt.
- Leasingrate
- Vereinbarte Zahlung innerhalb eines Leasingvertrags. Höhe, Zeitpunkt, Bestandteile und mögliche weitere Zahlungen ergeben sich ausschließlich aus dem konkreten Vertrag.
- Lieferant
- Partei, die ein Objekt bereitstellt oder liefert. Seine Rolle gegenüber Leasinggeber und Leasingnehmer muss für das einzelne Vorhaben nachvollziehbar beschrieben sein.
- Mietkauf
- Eigenständige Vertragsform mit eigenen Regelungen zu Nutzung, Zahlungen und einem möglichen Eigentumsübergang. Diese Folgen müssen einzeln geprüft werden.
- Rechtsbeziehung
- Bei einem Leasingvorhaben können Leasinggeber, Leasingnehmer und Lieferant unterschiedliche Rollen haben. Die konkreten Beziehungen stehen in den Vertragsunterlagen.
- Restwert
- Kalkulatorische Größe, die im Vertrag eine Rolle spielen kann. Ihre Bedeutung hängt von Objekt, Laufzeit und den vereinbarten Regelungen ab.
- Sale-and-lease-back
- Vertragsmodell, bei dem ein vorhandenes Objekt zunächst veräußert und anschließend zur Nutzung überlassen wird. Eignung und Folgen sind einzelfallbezogen zu prüfen.
- Teilamortisation
- Vertragsmodell, bei dem während einer Grundlaufzeit nur ein Teil des Objektwerts über die vereinbarten Zahlungen abgedeckt wird. Die konkrete Ausgestaltung ist vertraglich festgelegt.
